Finanzierung
Kassenpatienten
Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen wird von den gesetzlichen Versicherungsträgern als Richtlinienverfahren anerkannt.
Die Praxis verfügt über eine Sonderbedarfszulassung.
Besteht bei Ihrem Kind eine Therapieindikation, so werden die Kosten für die Behandlung nach schriftlicher Antragstellung und Bewilligung des Antrages durch den Gutachter von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen.
Privatpatienten und Beihilfe
Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen ist in der Regel
problemlos möglich.
Allerdings gibt es einige private Tarife, welche nur Basisleistungen vorsehen.
Sehr selten ist hier die Psychotherapie als Leistung generell ausgeschlossen.
Auch ist der gewählte
Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich. Mal
werden nur 20 Sitzungen pro Kalenderjahr von der Kasse erstattet, mal ist die
Sitzungsanzahl unbegrenzt.
Bei einigen Kassen muss nach den probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag
für die Leistungszusage gestellt werden, bei anderen Kassen reicht die
Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten.
Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrer privaten Krankenversicherung
über
die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer
Verhaltenstherapie durch eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin.
Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung
direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.